AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Bieterei – Online-Auktionsplattform für Büromöbel

Teil der Reoffice GmbH
Tillmanngasse 5
1220 Wien


Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Die Bieterei GmbH (nachfolgend „Die Bieterei“) und ihren Nutzer (nachfolgend „Kund“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Auktionsplattform unter www.diebieterei.at.

2. Teilnahme an Auktionen und Registrierung

  1. Die Teilnahme an Auktionen erfordert eine vorherige Registrierung auf der Plattform.
  2. Kunden sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  3. Die Bieterei behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Nutzerkonten zu sperren.

3. Ablauf von Auktionen

  1. Die Bieterei bietet Artikel zur Auktion an. Der Auktionszeitraum und Startpreis werden vorab festgelegt.
  2. Gebote sind verbindlich. Mit Ablauf der Auktion kommt ein Kaufvertrag zwischen dem/der Höchstbietenden und Die Bieterei zustande.
  3. Ein Widerruf von Geboten ist nicht möglich.

4. Kaufverträge und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis ist sofort nach Auktionsende bzw. bei Festpreiskäufen fällig.
  2. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie exklusive der Auktionshausgebühr, sofern nicht anders angegeben.
  3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Kreditkarte oder weiteren von Die Bieterei angebotenen Zahlungsmethoden.
  4. Das gesamte zu leistende Entgelt wird vor Abgabe eines Gebotes einschließlich Auktionsgebühr und Umsatzsteuer detailliert aufgeschlüsselt, sodass der Bieter bei Abgabe des Gebotes über den Gesamtpreis klar und verständlich informiert ist.
  5. Wird der Kaufpreis vom Meistbietenden nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, kann das betreffende Objekt gemäß § 918 ABGB unter Nachfristsetzung neu versteigert oder freihändig verkauft werden. Der Meistbieter haftet dem Versteigerer gemäß § 918 ABGB persönlich für den Schaden, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös.
  6. Rechnungsänderungen werden erst nach erfolgter Bezahlung und Abholung der Ware bearbeitet.

5. Abholung

  1. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgefolgt. Die Preise verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und unverladen. Bei Versendung von Exponaten gegenüber Konsumenten gilt zusätzlich § 7b KSchG.
  2. Der Versteigerer kann für einzelne Positionen gesonderte Abholtermine festlegen oder aus organisatorischen Gründen bestimmen, dass eine bestimmte Position erst nach einer anderen abgeholt werden kann.
  3. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der bekanntgegebenen Abholtermine haftet der Käufer für schadenersatzrechtlich zurechenbare Folgekosten (Demontage, Auslagerung, Lagerkosten, Kosten der Drittvornahme).
  4. Sollte der Käufer trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware nicht bezahlen bzw. die Ware nicht abholen, ist der Versteigerer berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Der Bieter haftet diesfalls bei Verschulden für den Mindererlös.

6. Zustand der Ware

  1. Die angebotenen Produkte sind – sofern nicht anders angegeben – gebraucht.
  2. Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
  3. Maßgeblich ist die Beschreibung im Angebot; Fotos dienen der Veranschaulichung.

7. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Bieterei haftet nur für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für technische Störungen während Auktionen übernimmt Die Bieterei keine Haftung.
  3. Alle Besucher der Auktion haften für von ihnen, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursachte Schäden. Für Unfälle, Beschädigungen an Fremdobjekten und Gebäuden im Zuge der Abholung oder Demontage durch den Käufer oder ihm zurechenbare Personen haftet der Käufer.
  4. Der Bieter/Ersteher erklärt durch die Abgabe seines Gebotes, dass er die Befähigung hat, die erstandenen Gegenstände fachgerecht abzuholen/zu demontieren/abzutransportieren bzw. wenn er selbst die Befähigung nicht hat, einen Professionisten mit der entsprechenden Befähigung für die Abholung zu beauftragen. Der Bieter/Ersteher haftet (solidarisch mit dem Professionisten) für Schäden, welche – wenn auch nur leicht fahrlässig – bei der Demontage/Abholung entstehen.

8. Widerrufsrecht

  1. Gemäß § 18 Abs 3 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht bei öffentlichen Versteigerungen.
  2. Da Die Bieterei ausschließlich Online-Auktionen durchführt, gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Kund haben daher ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.(Aurena, Verbraucherrecht)

9. Datenschutz

Die Bieterei verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Die Bieterei.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen AGB unberührt.